AGB

Vertragsbedingungen für Leistungen der OMfire! GmbH

1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Auftraggeber und der OMfire! GmbH, Geschäftsführer: Thorsten Loth und Christoph Ehrke, Falkstraße 73-77, 47058 Duisburg (nachfolgend: OMfire!) in ihrer zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages gültigen Fassung.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragspartnern als vereinbart, selbst wenn sich OMfire! nicht erneut hierauf beruft.

Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, auch bei Kenntnis von OMfire!, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, OMfire! hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Dies gilt ebenso, wenn OMfire! in Kenntnis entgegenstehender und/oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos Leistungen erbringt.

2. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die einzelvertraglich geschlossene Vereinbarung (Vertrag) zwischen dem Auftraggeber und OMfire!. Diesem Vertrag liegt ein individuelles Angebot für den Auftraggeber von OMfire! zugrunde. Der Vertrag nebst Angebot regelt insbesondere die von OMfire! zu erbringenden Leistungen sowie Preise und Zahlungsbedingungen, soweit diese nicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, oder davon abweichend sind.

Grundsätzlich sind die Inhalte dieser Geschäftsbedingungen Mitbestandteil des OMfire!-Dienstleistungsvertrags, ohne dass es hierzu einer besonderen Bestätigung durch den Auftraggeber bedarf. Die Anwendung der Regeln und Bestimmungen eines Werksvertrages sind ausgeschlossen.

Im Weiteren gelten die im jeweiligen Auftrag genannte Leistungsbeschreibungen.

OMfire! erbringt Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen:

  • Suchmaschinenoptimierung
  • Automatisiertes Präsenzmanagement
  • Online Marketing
  • Beratung

Die im Vertrag gewährten Rechte und/oder Leistungen darf der Auftraggeber ohne Zustimmung von OMfire! weder verkaufen, noch abtreten oder übertragen.

3. Angebot, Vertragsschluss, Laufzeiten, Kündigung
Grundlage für die Gültigkeit eines Vertrages zwischen OMfire! und dem Auftraggeber ist der vom Auftraggeber unterzeichnete OMfire!-Dienstleistungs-Vertrag (Angebot).

Indem der Auftraggeber seinen Auftrag schriftlich oder elektronisch an OMfire! übermittelt, gibt er ein Angebot ab. Bei schriftlichen oder elektronischen Angeboten kommt der Vertrag zwischen OMfire! und dem Auftraggeber erst zu Stande, wenn das Angebot des Auftraggebers von OMfire! schriftlich oder elektronisch angenommen wird.

Im Interesse einer dauerhaften und beidseitig erfolgreichen Geschäftsbeziehung gewährt OMfire! dem Auftraggeber die Möglichkeit einer flexiblen Anpassung, Änderung und/oder Verlängerung des geschlossenen Vertrages. Eine Anfrage des Auftraggebers zu diesen Themen muss schriftlich oder elektronisch erfolgen. Wenn OMfire! sich mit dem Anpassungs-, Änderungs- oder Verlängerungswunsch des Auftraggebers einverstanden erklärt, wird dies schriftlich oder elektronisch gegenüber dem Auftraggeber bestätigt. Erst nach Zugang der Bestätigung wird eine solche Vertragsänderung gültig. Anderenfalls bleibt die ursprünglich geschlossene Vereinbarung bestehen.

Soweit nicht anders vereinbart, werden Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Solche Verträge sind von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar, frühestens jedoch mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch OMfire! liegen unter anderem vor, wenn:

  • der Auftraggeber seine Zahlung einstellt, ein Insolvenz- oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren stattfindet.
  • der Auftraggeber die Bestimmungen über die Zulässigkeit der eingestellten Inhalte und Begriffe nicht einhält oder die zur Optimierung erforderlichen Maßnahmen nicht umsetzt.

Ein wichtiger Grund wird auch dann vermutet, wenn Dritte die Zulässigkeit der durch den Auftraggeber angemeldeten Begriffe und Seiteninhalte angreifen.

Die Kündigung erfordert die Schriftform.

4. Leistungsbeschreibung
Grundlage aller Leistungen seitens OMfire! sind die im jeweiligen Leistungspaket definierten Bausteine und Maßnahmen.

4.1. Suchmaschinenoptimierung
Ziel der Maßnahmen ist es, die Internetseiten des Auftraggebers optimal auf den Ergebnis-Seiten der wichtigsten Suchanbieter zu platzieren.
Für die Auswahl und Entscheidung der jeweiligen Schlüsselwörter und -Phrasen ist der Auftraggeber verantwortlich. OMfire! liefert die Vorschläge und recherchiert nach bestem Wissen und Kenntnisstand die für die jeweilige Zielgruppe relevanten Suchwörter. Der Auftraggeber verpflichtet sich alle hierzu erforderlichen Informationen, wie Zielgruppe, Informationen zu Kundengruppen etc. an OMfire! zu liefern.
OMfire! liefert für die Optimierung der Webseiten alle Maßnahmen, welche für eine positive Positionierung in den Suchmaschinen seitens OMfire! erachtet werden. Für die zeitnahe Umsetzung der Optimierungen ist der Auftraggeber verantwortlich.
OMfire! meldet Webseiten des Auftraggebers ggf. manuell in ausgewählten Suchdiensten an, soweit diese in dessen Indexen noch nicht erfasst sind. Darüber hinaus meldet OMfire! die Seiten, wenn notwendig, in Verzeichnissen automatisiert oder manuell an. Eventuell erforderliche Beschreibungstexte und erweiterte Informationen werden in Abstimmung mit dem Aufraggeber erstellt. OMfire! kann keine Garantie für die Freischaltung bzw. Aufnahme der Einträge in Webverzeichnissen übernehmen.

4.2. Automatisiertes Präsenzmanagement
Ziel der Maßnahmen ist die Erstellung und Pflege von Standortdaten des Auftraggebers (Unternehmensstandorte/Firmeneinträge) bei Verzeichnissen und Webseiten Dritter durch OMfire!. OMfire! bemüht sich um die Erstellung und Pflege der Einträge bei möglichst vielen der wichtigsten Verzeichnisse. Eine Priorisierung erfolgt in Absprache mit dem Auftraggeber. Ausschlaggebend sind die in den Leistungspflichten des Vertrags benannten Dienste. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass sich die im Vertrag aufgelisteten Verzeichnisse in Ausnahmefällen, wie z.B. der Insolvenz eines Verzeichnispartners, während der Vertragslaufzeit ändern können. Anspruch auf Schadensersatz oder Minderungsansprüche werden hierdurch nicht begründet.

Zur Zielerreichung übermittelt OMfire! nach Vertragsschluss die vom Auftraggeber übermittelten Daten an die Verzeichnisse. Zu diesem Zweck bevollmächtigt der Auftraggeber OMfire!, in seinem Namen aufzutreten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Eintragung und Pflege der Datensätze bei den vertragsgegenständlichen Verzeichnissen.

Technische und andere Gründen können verhindern, dass die Eintragung und Pflege einer Präsenz bei allen im Internet existierenden Verzeichnissen vorgenommen werden kann. OMfire! kann keine Garantie für die Freischaltung bzw. Eintragung oder Aktualisierung der Einträge in Webkatalogen oder Webverzeichnissen übernehmen. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung, die Veröffentlichungsdauer und die Art der Veröffentlichung der übermittelten Daten hängt vom einzelnen Verzeichnis ab und kann durch OMfire! nicht beeinflusst werden.

Mit der ordnungsgemäßen Übermittlung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten an die Verzeichnisse durch OMfire! gilt die vertragliche Leistung als erbracht. OMfire! gewährleistet folglich nur die korrekte Übermittlung der Daten des Auftraggebers an die Verzeichnisse.

Weiterhin kann OMfire! nicht garantieren, dass die von OMfire! erstellen Profile nach Beendigung des Vertragsverhältnisses dauerhaft in gleicher Form veröffentlicht bleiben. Erscheinungsbild und Inhalte von Profilen können sich nach Vertragsbeendigung verändern.

OMfire! weist darauf hin, dass bestimmte Verzeichnisse die Mitwirkung des Auftraggebers erfordern können, um einen Eintrag freizuschalten. Beispiele dafür können Aktivierungslinks sein, die von Auftraggeber angeklickt werden müssen, oder die Zusendung eines Aktivierungscodes zur Eingabe in ein Webformular an eine postalische Adresse. Auch andere Formen der Aktivierung unter Mitwirkung des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen sind möglich. OMfire! verweist hierzu ausdrücklich auf die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers nach Ziffer 6.

Sofern das automatisierte Präsenzmanagement durch eine Software erfolgt, erwirbt der Auftraggeber lediglich die Nutzungsrechte der Software für die Dauer der Vertragslaufzeit, aber keine Lizenz an der Software als solche, oder eine Lizenz für die fortgesetzte Benutzung nach Ablauf der Vertragslaufzeit.

4.3. Online Marketing
Für die Auswahl und Entscheidung der jeweiligen Schlüsselwörter und -Phrasen sowie Anzeigentexte ist der Auftraggeber verantwortlich. OMfire! liefert die Vorschläge und recherchiert nach bestem Wissen und Kenntnisstand die für die jeweilige Zielgruppe relevanten Suchwörter. Der Auftraggeber verpflichtet sich alle hierzu erforderlichen Informationen, wie Zielgruppen, Informationen zu Kundengruppen etc. an OMfire! zu liefern.

OMfire! nutzt für die Realisierung der in dem jeweiligen Vertrag aufgeführten Leistungen ggf. die Hilfe Dritter (Fremddienstleister). Diesen werden im Rahmen der Zusammenarbeit, beschränkt auf das zur Durchführung der Maßnahmen erforderliche, relevante Daten des Auftraggebers zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass OMfire! erforderliche vertragsrelevante Daten, ohne dass es hierfür einer gesonderten Zustimmung oder Genehmigung des Auftraggebers bedarf, an folgende Fremddienstleister übermittelt:

  • Google Germany GmbH
  • Google Ireland Ltd.
  • Google Schweiz GmbH
  • Yahoo! Deutschland GmbH
  • Yahooo! Inc.
  • BaiDu Inc.

4.4. Beratung
OMfire! bietet Beratung im Bereich des Online Marketings. Alle Informationen werden hierbei nach bestem Wissen und Kenntnisstand wiedergegeben. Eine Haftung kann jedoch nicht übernommen werden. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, die technische und rechtliche Vereinbarkeit der Informationen mit den genutzten Systemen und dem geltenden Recht sicherzustellen, bevor er sie als Grundlage von Entscheidungen verwendet.

5. Gewährleistung und Garantie
OMfire! übernimmt die Gewähr dafür, dass alle Maßnahmen entsprechend der im Vertrag genannten Leistungen umgesetzt werden.

OMfire! kann keine Garantie für Maßnahmen übernehmen, welche im Wesentlichen aufgrund der Bedingungen und Maßnahmen Dritter erfolgen, hier in erster Linie Suchmaschinen, Verzeichnisse und deren Geschäftspraktiken. Eine Gewährleistung für die Aufnahme und entsprechende Positionierung obliegt nicht dem Einfluss von OMfire!. OMfire! hat keinen Einfluss auf Änderungen und Bedingungen seitens der Suchmaschinen- oder Verzeichnisbetreiber.

OMfire! hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit und/oder Erreichbarkeit der Leistungsangebote von Dritten. Insofern kann die Nichterreichbarkeit, in der Regel eines Suchdienstes nicht OMfire! angelastet werden, da OMfire! nicht Betreiber solcher Dienste ist.

Erfolgen seitens der Suchmaschinen- oder Verzeichnisbetreiber Löschungen von Webseiten oder Standortinformationen des Auftraggebers aus den Indexen und Suchergebnislisten, kann OMfire! für solche Fälle keine Gewährleistung und/oder Nachbesserung zur Wiederherstellung des alten Zustands angelastet werden. OMfire! verpflichtet sich jedoch nur suchmaschinenkonforme Verfahren zur Optimierung der Positionierung anzuwenden und zu empfehlen. Entstehen aufgrund solcher Empfehlungen für den Auftraggeber nachweisliche Nachteile, verpflichtet sich OMfire! zur Nachbesserung im Rahmen der Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten von OMfire!.

Dem Auftraggeber akzeptiert, dass es nach dem aktuellen Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, für ihre fehlerfreie Funktion in allen Anwendungen und Kombinationen garantiert werden kann. Im Falle eines technischen Leistungsausfalles wird OMfire! daher mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auf die Behebung der Störung einwirken. Eine Haftung ist jedoch ausgeschlossen, es sei denn, die technische Störung ist unangemessen lang und OMfire! hat nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auf die Behebung des Mangels hingewirkt.

Die Nachweispflicht für Mängel der Leistungen von OMfire! obliegt dem Auftraggeber. Diese sind inklusive Begründung und eindeutiger Beschreibung aus welcher hervorgeht, dass die Mängel auf Leistungen von OMfire! beruhen, schriftlich oder elektronisch vorzulegen. OMfire! hat auf der Grundlage einer berechtigten Mängelrüge 3 Versuche, im Zuge der Nachbesserung den Mangel zu beseitigen. Die Art der Nachbesserung und Auswahl der Methoden hierzu obliegt allein OMfire!.

Falls eine Nachbesserung nach drei Versuchen endgültig fehlschlägt, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag zu kündigen.

Erweiterte Gewährleistungsansprüche und/oder Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

6. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit OMfire! die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen und Zugriffsberechtigungen erteilen.

Unterlässt der Auftraggeber eine solche erforderliche Mitwirkung, kann eine vertragsgemäße Durchführung der beauftragten Leistungen nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen, die nur durch den Auftraggeber erfolgen können, die nur unter Mitwirkung des Auftraggebers umsetzbar sind, und/oder Leistungen, die über den vertraglich vereinbarten Umfang von OMfire! hinausgehen. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist OMfire! von der Leistungspflicht befreit. Die Pflicht zur Zahlung entfällt hierdurch nicht.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Leistungen von OMfire! unverzüglich zu prüfen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Sämtliche Texte, Suchbegriffe, Titel und URLs, die in den Suchmaschinen, Verzeichnissen oder der Internetseite des Auftraggebers angezeigt werden, müssen vom Auftraggeber freigegeben und durch den Auftraggeber eigenständig kontrolliert werden.

Nimmt OMfire! auf Anforderungen des Auftraggebers die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches von OMfire! vorliegen, kann OMfire! den Aufwand in Rechnung stellen.

Im Rahmen der Zusammenarbeit verpflichtet sich der Auftraggeber, die notwendigen Daten und Dateien regelmäßig zu sichern. OMfire! haftet nicht für Daten- und Programmverluste.

Der Auftraggeber ist zur Angabe wahrheitsgemäßer Daten verpflichtet und darf keine Daten Dritter angeben, sofern er nicht die ausdrückliche Genehmigung hierfür hat. Nach geltendem Recht hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, die Angaben des Impressums seiner Webseite korrekt und nach den rechtlichen Vorgaben an ein Impressum einzutragen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen, welche gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches und jene des Rechts der Ordnungswidrigkeit, des Betäubungsmittelgesetzes, des Arzneimittelgesetzes, des Waffengesetzes, die Vorschriften zum Jugend- und Verbraucherschutz, das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb oder gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie die guten Sitten verstoßen. Durch den Auftraggeber ist sicherzustellen, dass weder die von ihm freigegebenen Suchbegriffe, noch seine Anzeige und / oder die durch diese Anzeige verlinkten Webseiten, Rechte Dritter verletzen, insbesondere nicht Persönlichkeits-, Namens-, Urheber-, Nutzungs-, Markenrechte oder sonstige gewerblichen Schutzrechte.

Der Auftraggeber übermittelt an OMfire! ausschließlich eigene Inhalte oder solche, an denen er die erforderlichen Rechte erworben hat, und die keine Rechte Dritter verletzen. In diesem Zuge überträgt er OMfire! für die Dauer der Vertragslaufzeit unentgeltlich die einfachen, räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den Inhalten, die zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses notwendig sind; insbesondere beinhaltet dies die Vervielfältigung, Bearbeitung, öffentliche Wiedergabe, die öffentliche Zugänglichmachung und Sendung der Inhalte. Unter Inhalten sind insbesondere, aber nicht abschließend, Bild- und Wortmarken, Markenlogos, Symbole, und/oder sonstige urheberrechtlich oder anderweitig geschützten Materialien (Fotos, Kataloge etc.) zu verstehen. Die Nutzungsrechte umfassen alle Rechte und Nutzungsarten, die für die Erbringung der vertraglichen Leistungen durch OMfire! notwendig und hilfreich sind.

Sollte der Auftraggeber von OMfire! Zugangsdaten erhalten, ist er verpflichtet, diese gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Die Zugangsdaten sind so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte ausgeschlossen ist, um einen Missbrauch des Zuganges verhindern. Alle übermittelten Passwörter sind umgehend zu ändern.

7. Preise, Zahlungen, Fälligkeiten
Die Preise verstehen sich als Nettopreise, zu denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt. Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt die Zahlung per Überweisung und ist mit der Rechnungsstellung sofort fällig.

OMfire! rechnet, wenn nicht anders hinterlegt, monatlich über die vereinbarten und von ihr erbrachten Leistungen ab. In der Regel erfolgt die Rechnungsstellung mit der Erbringung der Leistung oder Teilleistung.

Sollte der Auftraggeber mit insgesamt 2 monatlichen Bearbeitungsgebühren in Verzug sein, oder zwei Lastschriften in Folge nicht einziehbar sein, werden die anfallenden Kosten für die gesamte Laufzeit sofort fällig.

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, ist OMfire! zum sofortigen Rücktritt / Aussetzung des Vertrages ohne besondere vorherige Ankündigungen berechtigt. Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält OMfire! sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. Der Rechtsweg bleibt unberührt. OMfire! kann ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB verlangen. Der Mindestzinssatz beträgt unabhängig davon 7%. Die Geltendmachung weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt.

8. Verantwortlichkeit, Freistellung
OMfire! prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte/Daten oder die Seiten des Auftraggebers Rechte Dritter verletzten. Der Auftraggeber ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm angemeldeten Begriffe und Inhalte seiner Seiten allein verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. OMfire! verweist hierbei explizit auf die Pflichten des Auftraggebers in Ziffer 6..

OMfire! behält sich vor, solche Begriffe oder Aufträge abzulehnen und nicht für die Optimierung zu verwenden, die offensichtlich rechtswidrig sind.

OMfire! kann benachbarte, gleiche oder ähnliche Suchbegriffe verschiedener Auftraggeber entsprechend betreuen. OMfire! wird dabei nicht den Interessen eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen eines anderen Auftraggebers geben.

Mit Nutzung der Leistungen von OMfire! erhält der Auftraggeber keine Exklusivität über die Nutzung von Software, Techniken, Strategien, Begriffen und Inhalten, oder wesensgleichen Leistungen und Aktivitäten von OMfire!.

9. Haftung
Der Auftraggeber stellt OMfire! von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Verletzung von Rechten Dritter oder gesetz- oder vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers oder dessen Gehilfen gegen OMfire! geltend gemacht werden. Hierzu sei explizit auf die Pflichten des Auftraggebers nach Ziffer 6. verwiesen. Etwaige Ansprüche umfassen dabei auch die Übernahme der erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

OMfire! haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von OMfire! oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz haftet OMfire! dem Auftraggeber auf Ersatz des entstandenen Schadens.

OMfire! leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur in Höhe des Auftragswertes. Ansprüche hinsichtlich Vermögensschäden und/oder sonstiger Aufwendungen gelten als nicht vereinbart.

Eine Haftung für Folgeschäden, atypische oder indirekte Schäden, für entgangenen oder erwarteten Gewinn oder Umsatz, Nutzungsausfall, Datenverlust, Geschäftsverlust, Ansehensverlust oder entgangene Geschäftsgelegenheiten ist ausgeschlossen.

Die Nachweispflicht für Schäden jedweder Art obliegt dem Auftraggeber.

10. Geheimhaltung
Sämtliche Informationen, Kenntnisse und Unterlagen (folgend: Informationen), die sich die Vertragsparteien im Rahmen der Zusammenarbeit überlassen oder zugänglich machen, auch wenn sie nicht ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet wurden, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es handelt sich hierbei um fachliche, technische oder wirtschaftliche Informationen, die zum Beispiel in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form vorliegen können und die insbesondere firmeneigene, vertrauliche Kenntnisse (wie etwa Arbeitsgrundlagen und -weisen, Beratungsstrategien etc.), Software in Form von Maschinen- und Quellcode, Datenflusspläne, Schnittstellenbeschreibungen, Dokumentationen, Erfindungen, Zeichnungen, Spezifikationen, Formeln, Ideen, Verfahrenstechniken, Gestaltungspläne, sowie alle Aspekte des Marketings, des Vertriebs, der Produktgestaltung und der Preispolitik etc. beinhalten können.

Ebenso Gegenstand der Verschwiegenheitsverpflichtung sind solche Informationen, die mit den Vertragsparteien verbundenen Unternehmen, sonstige Kooperationspartner oder Lieferanten betreffen, sowie Informationen über Kunden und Handelsvertreter der Vertragsparteien.

Von der Verschwiegenheitspflicht umfasst sind ebenfalls die Ergebnisse der vertraglich vereinbarten Leistungen. Insbesondere darf der Auftraggeber die von OMfire! erstellten Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht für andere Projekte verwenden oder an andere Agenturen oder sonstige Dritte weitergeben. Diese Verpflichtung gilt ohne zeitliche Begrenzung über das Vertragsende hinaus und bezieht sich auf spezifische Informationen von OMfire! (insbesondere Analysetechniken, Strategien, sowie Daten zu spezielle Schnittstellen und Toolzugänge).

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die genannten Informationen streng vertraulich zu behandeln. Insbesondere verpflichten sich die Vertragsparteien,
a) zum Schutze der Vertraulichkeit der Informationen die gleiche Sorgfalt anzuwenden wie beim Schutz eigener vertraulicher Informationen,
b) die Informationen nur im Rahmen der vertraglichen Zweckbestimmung zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben oder Dritten auf andere Weise zugänglich zu machen, soweit dies nicht für die vertragsgemäße Durchführung der Leistungen erforderlich ist,
c) auf Verlangen der jeweils anderen Vertragspartei, jedwede unter diese Vertraulichkeitsverpflichtung fallende, in körperlicher Form erhaltene Information sowie davon erstellte Kopien zurückzugeben oder sonstige gespeicherte Informationen zu löschen und die Vollständigkeit der Rückgabe bzw. der Löschung schriftlich zu bestätigen,
d) die jeweils andere Vertragspartei unverzüglich schriftlich über die Nutzung der Informationen durch unbefugte Dritte oder den Verdacht einer solchen Nutzung zu unterrichten und die jeweils andere Vertragspartei bei der Aufdeckung und Verfolgung der Nutzung der Informationen durch nicht unbefugte Dritte bestmöglich zu unterstützen.

Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die (i) bei Übermittlung bereits öffentlich bekannt waren oder nach Übermittlung ohne Vertragsbruch öffentlich bekannt werden, (ii) bei Übermittlung bereits im Besitz des Auftraggebers waren oder(iii) durch schriftliche oder elektronisch getroffene Vereinbarung von der Geheimhaltung ausgenommen wurden oder werden.

11. Soweit die Vertragsparteien im Rahmen ihrer Tätigkeit mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, sind die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz zu beachten. Die Vertragsparteien verarbeiten oder nutzen die personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung und sind insbesondere nicht berechtigt, personenbezogene Daten darüber hinaus zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben.

12. Sonderregelungen für Kooperationspartner und Wiederverkäufer
OMfire! bietet auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen Dienstleistungen im Auftrag Dritter an. Die Leistungen von OMfire! werden in solchen Fällen als Subunternehmer erbracht. Auftraggeber gegenüber OMfire! ist nicht das leistungsbeziehende Unternehmen, sondern der Vertragspartner von OMfire!. Der Vertragspartner hat den Endkunden vertraglich im erforderlichen Umfang auf die Regelungen des Bestellformulars und dieser Geschäftsbedingungen sowie zur Mitwirkung zu verpflichten, soweit nach diesem Vertrag die Mitwirkung des Endkunden erforderlich ist.

Für alle Kunden die über einen Kooperationspartner an OMfire! herangetragen werden, gewährleistet OMfire! Kundenschutz ab dem Tag der Leistungserbringung. Der Kundenschutz verfällt, wenn seitens des Vertragspartners die Zahlungen eingestellt werden und/oder wenn keine Zahlungen erfolgen bzw. Gründe auftreten, wie sie unter Ziffer 7. genannt sind.

13. Werbung
OMfire! ist berechtigt nach Auftragseingang das Auftragsverhältnis auf den Webseiten von OMfire! und an anderen Stellen nach außen zu kommunizieren. Der Auftraggeber erklärt sein ausdrückliches Einverständnis als Referenz genannt zu werden. Die Nutzung von Wort- und Bildmarken des Auftraggebers im diesem Zusammenhang wird ausdrücklich gestattet. Der Auftraggeber erteilt hierfür unentgeltliche, einfache, räumliche unbeschränkte Nutzungsrechte an seinen Wort- und Bildmarken für einen angemessenen Zeitraum, mindestens jedoch 2 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.
Weitere Werbemaßnahmen, insbesondere weitergehende und/oder detaillierte Tätigkeitsbeschreibungen oder Zitate sind jedoch im Vorfeld von der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich oder elektronisch freizugeben.

14. Sonstiges
Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen und deren Anlagen.

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Erfüllungsort, soweit nicht abweichend vereinbart, ist Duisburg.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Der ausschließliche Gerichtsstand ist Duisburg.